BEWILLIGUNGSPFLICHT:
- alle Neu- und Zubauten von Gebäuden,
- Errichtung von baulichen Anlagen.
- Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens
BAUANZEIGE - 6 Wochen vor Ausführung mit Skizze:
- Änderungen ohne baulichen Maßnahmen und z.B.
- mobile Tierunterstände bis 50 m2,
- Wärmedämmung bei Gebäuden
MELDEPFLICHT - 4 Wochen nach Ausführung:
- z.B. Heizkessel bis 50 kW,
- Abbruch außer angebaute Gebäude
FREIE BAUVORHABEN:
- z.B. Gartenhütte bis 10 m2, 3m Höhe je Wohneinheit