Arten des Bauvorhabens

BEWILLIGUNGSPFLICHT:

  • alle Neu- und Zubauten von Gebäuden,
  • Errichtung von baulichen Anlagen.
  • Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens

BAUANZEIGE - 6 Wochen vor Ausführung mit Skizze:

  • Änderungen ohne baulichen Maßnahmen und z.B.
  • mobile Tierunterstände bis 50 m2,
  • Wärmedämmung bei Gebäuden

MELDEPFLICHT - 4 Wochen nach Ausführung:

  • z.B. Heizkessel bis 50 kW,
  • Abbruch außer angebaute Gebäude

FREIE BAUVORHABEN:

  • z.B. Gartenhütte bis 10 m2, 3m Höhe je Wohneinheit

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